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Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern kostenloses Mittagessen anbieten, müssen diese eine Mahlzeit seit 1. Januar 2014 mit 3 Euro versteuern. Oder: Der Arbeitnehmer muss 3 Euro zahlen, dann entfällt die Lohnsteuerpflicht. Das gilt übrigens unabhängig davon, wie teuer das Essen ist.
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Unternehmen mit bis zu 30 Arbeitnehmern müssen einen Pflichtbeitrag zur solidarischen Finanzierung von Lohnfortzahlung bei Krankheit leisten. Durch das U1-Umlageverfahren bekommen sie dann zwischen 40 und 80 Prozent des Gehalts für kranke Mitarbeiter erstattet. Hier schleichen sich in der Praxis
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Die Bewertung eines Betriebs wird für Zwecke der Unternehmensnachfolge standardmäßig nach einem „vereinfachten Ertragswertverfahren“ durchgeführt, in dem der Basiszins nach §203 Bewertungsgesetz (nicht zu verwechseln mit dem EZB-Basiszins) eine wichtige Rolle spielt. Für 2014 beträgt dieser amtlich festgelegte Zinssatz 2,59
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