Wenn Sie Betriebsvermögen erben oder geschenkt bekommen, bekommen sie 85 % - oder auf Antrag sogar 100 % Verschonungsabschlag. Das gilt zumindest auf die betriebsnotwendigen Wirtschaftsgüter, nicht jedoch auf sogenanntes „schädliches Verwaltungsvermögen“ (zum Beispiel Bankguthaben und Forderungen). Bevor Sie aber
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