Finanzverwaltung und Rechtsprechung sehen in jedem Dokument, das einen offenen Mehrwertsteuerausweis enthält (wie zum Beispiel „19 % Umsatzsteuer = 19.000 Euro“), eine Rechnung. Deshalb wird die Umsatzsteuer von solchen Rechnungen nach § 14c UStG („unberechtigter MwSt.-Ausweis“) selbst dann verlangt, wenn
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