Wer Geld durch Anlagebetrug verliert, hat oft das Problem, dass das Finanzamt das verlorene Geld steuerlich nicht zum Abzug zulassen will. Begründung häufig: Es gebe keine Einkunftserzielungsabsicht, denn aus betrügerischen Modellen könne man ja niemals etwas verdienen. Der Bundesfinanzhof entschied
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