Bei Minijobs werden seit ein paar Jahren standardmäßig Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmer kann den Antrag stellen, dass er keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte. Und hier kommt der Haken: Bei minderjährigen Minijobbern ist dieser Antrag – streng genommen - unwirksam, wenn er
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