Ein Arbeitsloser bewarb sich als Müllmann und sollte zu diesem Zweck einmal einen Tag hinten auf dem Müllaster mitfahren und Tonnen kippen. Dabei fiel er vom Laster. Streitig war, ob so jemand unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Höchstrichterliches
Weiterlesen …