Schon seit über 15 Jahren hat das Finanzamt Zugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungs-Daten. Der Betriebsprüfer kann also in Windeseile Dinge herausfinden, für die er früher tagelang hätte suchen müssen. So etwas sollte er bei Ihnen tunlichst nicht(!) finden: Mehrere Arbeitnehmer (insbesondere
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