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Steuerkanzlei Gesierich

Der Prüfer kann mit einem Mausklick Tricksereien aufspüren

Schon seit über 15 Jahren hat das Finanzamt Zugriffsrecht auf Ihre Buchhaltungs-Daten. Der Betriebsprüfer kann also in Windeseile Dinge herausfinden, für die er früher tagelang hätte suchen müssen. So etwas sollte er bei Ihnen tunlichst nicht(!) finden: Mehrere Arbeit­nehmer (insbesondere
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