Schlagwörter: Auftrag

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie Bauleistungen in Auftrag geben

Wenn Sie eine Leistung im Zusammenhang mit einem Gebäude in Auftrag geben (Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken), kann Ihnen der Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Wenn derjenige keine Freistellungsbescheinigung vorlegt: Dann sind Sie verpflichtet,
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