Der Begriff „Pendlerpauschale“ ist ein wenig irreführend. Seit gut zehn Jahren gilt die Pauschale, und zwar unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Egal, ob man zu Fuß geht, Fahrrad oder Auto fährt: Man kann immer 30 Cent je Entfernungskilometer absetzen. Eine Ausnahme
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