Schlagwörter: Beauftragung

Steuerkanzlei Gesierich

Steuerfalle bei Beauftragung ausländischer Bauunternehmer

Handwerker aus Osteuropa arbeiten oft billiger als deutsche Firmen. Ob sie immer genauso gut arbeiten, lassen wir einmal offen. Was oft nicht bedacht wird: Wer beim Finanzamt als umsatzsteuerlicher Unternehmer registriert ist, muss auf die Leistungen ausländischer Baufirmen 19 Prozent
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