Diese Begünstigung ist neu im Erbschaftsteuerrecht: Familienunternehmen bekommen auf Antrag einen Vorab-Abschlag von bis zu 30 Prozent auf begünstigtes Vermögen (also nicht auf „schädliches Verwaltungsvermögen“). Dieser Abschlag gilt - unabhängig von der Größe - für alle Familienunternehmen, aber nicht für
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