Schlagwörter: Beispiel Minijob
Steuerkanzlei Gesierich
Muss ein Minijobber auch nachts oder am Sonntag arbeiten, stehen ihm Zuschläge für diese Arbeit zu, die steuerfrei sind. (§ 3b EStG) Die üble Falle dabei: Hat derjenige Urlaub oder ist er krank, müssen die Zuschläge weitergezahlt werden. Dann sind
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Arbeitsverträge schriftlich zu schließen, ist in Deutschland zwar nicht vorgeschrieben, aber es ist sehr empfehlenswert. Bei Minijobbern haben schriftliche Arbeitsverträge noch einen oft verkannten Zusatznutzen: Sie sind eine schriftliche Dokumentation einer Prognose über die Einhaltung der 5.400-Euro-Grenze im Jahr. Woran
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