Das Steuergesetz erlaubt es, maximal das Zweieinhalbfache an Krankenversicherungsbeiträgen vorauszuzahlen und sofort abzusetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG). Tipp: Es kann sich daher steuerlich lohnen, alle zwei Jahre das Doppelte zu zahlen und dann ein Jahr
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