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Steuerkanzlei Gesierich

Zwei wichtige Praxisfragen zum Investitionsabzugsbetrag

Unternehmen mit einem Eigenkapital von maximal 235.000 Euro können einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden in Höhe von 40 Prozent der geplanten Nettoanschaffungskosten. Seit dem Steuerjahr 2016 muss man nicht mehr angeben, was man kaufen will - oder wie viel es kosten
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