Seit 2015 wurde die 110-Euro-Freigrenze für Betriebsveranstaltungen (zum Beispiel Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) ersetzt durch einen Freibetrag in gleicher Höhe. Sind die Kosten also höher, muss man nur den Teil versteuern, der über 110 Euro liegt. Bei der Umsatzsteuer gilt immer
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