Betriebe müssen ab 2018 mit einer so genannten „Kassennachschau“ rechnen. Bei dieser kann ein Finanzbeamter (unangekündigt!) einen Kassensturz verlangen und in die Kasse hineinsehen. Dem Vernehmen nach sind bereits jetzt Betrüger mit gefälschten Finanzamtsausweisen unterwegs, mit dem Ziel, einmal einen
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