In manchen Krankenversicherungstarifen kann man - auch bei gesetzlichen Krankenkassen - eine Prämie bekommen, wenn man keine Leistungen beansprucht. Diese Prämie wird vom Finanzamt als Beitragsrückerstattung gewertet und reduziert daher die absetzbaren Beiträge (BFH, 06.06.18, X R 41/17). Ob es
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