Schlagwörter: Briefkastenadresse

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsteuerabzug bei Briefkastenadresse jetzt endlich möglich

Das Finanzamt strich bisher bei Betriebsprüfungen gern den Vorsteuer­abzug, wenn die Adresse des Rechnungs-Absenders unrichtig war. Das war aus Sicht des Finanzamts bereits dann der Fall, wenn nur eine postalische Adresse angegeben war, das Unternehmen aber gar nicht von diesem
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Jetzt doch Vorsteuerabzug bei Briefkastenadresse?

Die deutschen Finanzämter sind überkritisch, was die Adressangabe auf Rechnungen angeht. Ein Unternehmen hatte Rechnungen und Leistungen erhalten von einer GmbH, die unter der angegebenen Adresse zwar im Handelsregister eingetragen war, dort aber gar kein „richtiges“ Büro hatte. Vielmehr war
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