Schlagwörter: Diesel
Steuerkanzlei Gesierich
Kleine Vorbemerkung: Warum reden wir nicht von Diesel-Skandal, sondern von Abgasskandal? Nicht der Dieselmotor ist skandalös, sondern das betrügerische Verhalten von VW und Audi. Deshalb pauschal den Diesel zu diskriminieren, erscheint uns unsachlich. Der Begriff „Diesel-Skandal“ wurde von der Deutschen
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Ein Dieselfahrer war der Auffassung, dass er weniger Kraftfahrzeugsteuer zahlen müsse, weil er das Auto aufgrund der Fahrverbote nur noch eingeschränkt nutzen könne. Der Bundesfinanzhof hat das abgelehnt: Diesel-Fahrverbote haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. (BFH, 13.08.19, III
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Nach Untersuchungen des Zentralverbands des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) sind alte Diesel mit Euro-Fünf-Norm oder älter nur noch mit 30 bis 50 Prozent Rabatt zu verkaufen. Hier schlägt die Stunde von privaten Händlern aus Osteuropa, die nun scharenweise alte Diesel-Autos zum
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Unternehmer können eine „Teilwertabschreibung“ vornehmen, wenn der Teilwert (= Verkehrswert) eines Wirtschaftsguts dauerhaft unter den Buchwert sinkt. Schon in der 2015er-Bilanz wollten Unternehmer Sonderabschreibungen auf VW-Geschäftswagen ansetzen, weil diese Autos wegen der manipulierten Abgassoftware schwerer verkäuflich waren. In einer Pressemitteilung
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Fahrverbote wegen Feinstaub werden zunehemnd diskutiert: Immer mehr Städte überlegen, wegen der hohen Feinstaub- und Stickstoffbelastung durch Dieselautos ab 2018 zeitweise Fahrverbote zu erlassen. Dies hat die Nachfrage nach Dieselfahrzeugen bereits spürbar gedämpft. Diesel-Kfz Baujahr 2015 und älter könnten besonders
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