Schlagwörter: Ein Prozent

Steuerkanzlei Gesierich

Was ist mit der Ein-Prozent-Regel abgegolten – und was nicht?

Die Ein-Prozent-Regel bewertet den Vorteil der Privatnutzung eines Firmenwagens pauschal – unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung. Aber alle(!) Kosten sind trotzdem nicht mit abgegolten. Abgegolten sind: Leasing, Abschreibung, Zinsen, Kraftstoff (auch im Urlaub!), Versicherung, Kfz-Steuer, Garagenmieten und Reparaturen. Sonderregelungen
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