Seit fünf Jahren gibt es die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“). Im Sommer hatte das Bundesfinanzministerium eine Neufassung auf die Homepage gestellt, die eigentlich zum 1. Januar
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