Bisher galt bei der Ein-Prozent-Regel: Pauschal ist pauschal. Allenfalls wurde der Wert laut Ein-Prozent-Regel gemindert durch feste Zuzahlungen (zum Beispiel 200 Euro im Monat) oder kilometerbezogene Zahlungen (zum Beispiel 30 Cent je Privat-Kilometer). Bisher galt aber auch: Vom Arbeitnehmer selbst
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