Schlagwörter: Elektronisch

Steuerkanzlei Gesierich

Sind elektronische Kontoauszüge als PDF ausreichend?

Viele Unternehmer drucken ihre Kontoauszüge nicht mehr aus, sondern laden sie herunter als PDF-Dokument. Aber reicht das dem Finanzamt? Dazu hat sich das Bundesfinanzministerium schon vor fünf Jahren geäußert: „Die obersten Finanzbehörden haben (…) beschlossen ab sofort elektronische Kontoauszüge als
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Elektronische Belege: Was das Finanzamt erlaubt

Belege, die Sie elektronisch versandt oder erhalten haben, müssen grundsätzlich in dem Format abgespeichert werden, in dem man sie verschickt oder bekommen hat (GoBD, Textziffer 130 ff.). Selbst erzeugte elektronische Rechnungen: Diese sind im Ursprungsformat aufzubewahren (Rz. 133). Wenn Sie
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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