Schlagwörter: Elternhaus

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn man die Mutter im Elternhaus wohnen lässt …

Wenn Kinder beim Tode der Eltern deren Haus (oder Wohnung) erben, in dem diese gewohnt hatten und das Kind dann selber einzieht, dann ist die Erbschaft des Hauses steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Man muss aber selber
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