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Schlagwörter: Elternhaus
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn man die Mutter im Elternhaus wohnen lässt …
Markus Kail
Steuerberater
27. Apr 2017
Wenn Kinder beim Tode der Eltern deren Haus (oder Wohnung) erben, in dem diese gewohnt hatten und das Kind dann selber einzieht, dann ist die Erbschaft des Hauses steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Man muss aber selber
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching