Geschenke an Geschäftspartner können Sie bis maximal 35 Euro netto pro Kopf und Jahr als Betriebsausgabe absetzen. Wenn der Schenker 30 Prozent pauschale Steuer abführt, um die Steuerpflicht zu vermeiden - zählt das dann mit bei der Prüfung der 35-Euro-Grenze?
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