Schlagwörter: Erholungsbeihilfen

Steuerkanzlei Gesierich

Keine Fehler bei steuerbegünstigten Leistungen machen

in aktuelles Urteil listet typische Fehler auf, die Arbeitgeber machen, wenn sie zusätzliche Leistungen zum Arbeitslohn gewähren, die steuerfrei oder pauschal besteuert sind. Zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn: Kindergartenzuschüsse und Fahrtkostenzuschüsse kann man nur „zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn“ gewähren.
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