Kernpunkte des zweiten „Bürokratieentlastungsgesetz“, das der Bundestag im April beschlossen und dem im Mai auch der Bundesrat zugestimmt hat, sind dies: Lohnsteueranmeldung: Anhebung der oberen Grenze zur vierteljährlichen Abgabe von Lohnsteueranmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro. Wer also pro Jahr
Weiterlesen …