Bei Immobilien gilt der Grundsatz: Kauf und Verkauf innerhalb von zehn Jahren führt zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft. Ausgenommen sind allerdings Wohnungen, die von Anfang bis Ende selbstgenutzt waren. Eine kostenlose Überlassung zählt da nicht dazu. Beispiel: Paul kauft 2008 eine
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