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Steuerkanzlei Gesierich
Betriebsprüfer fordern oft, dass Bargeld jeden Tag nachgezählt wird in Gestalt eines Zählprotokolls. Das bedeutet: Man zählt, wie viele Geldscheine und Münzen jeder Art vorhanden sind. Also zum Beispiel 5 × 50 Euro, 17 x 20 Euro, 12 x 10
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Schon seit 2015 gelten die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Eine ganz wesentliche Anforderung dieser Buchungsregeln ist die „Unveränderbarkeit“: Buchungen und Rechnungen müssen festgeschrieben werden und
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