Schlagwörter: Formular

Steuerkanzlei Gesierich

Nutzen Sie Steuervorteile für Trainer- oder Ausbilder-Tätigkeit

Falls Sie nebenberuflich Kinder trainieren, Gesangsunterricht geben, einen Chor leiten, also irgendwie erzieherisch unterrichtend tätig sind, bleiben 2.400 Euro Ihrer Einnahmen steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Auch die neben­berufliche Pflege alter und kranker Menschen ist steuerlich begünstigt. Ehrenamtspauschale: Üben
Weiterlesen …

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

Büro München:  Lueg ins Land 1, 80331 München

Büro Gilching:    Römerstr. 14, 82205 Gilching

Telefon 08105 / 77 82 70