Schlagwörter: Frühstück

Steuerkanzlei Gesierich

Wann das Frühstück in der Firma steuerfrei ist

Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung, müssen die Arbeitnehmer das versteuern, und zwar zu den amtlichen Sachbezugswerten. Diese lauten: 1,77 Euro fürs Frühstück und 3,30 Euro jeweils für Mittag- und Abendessen (2020: 1,80 Euro bzw. 3,40 Euro). Doch was gilt
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Brötchen und Kaffee sind noch kein “Frühstück”

Ein Softwareunternehmen stellte Mitarbeitern und Gästen täglich einen Korb mit etwa 150 Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) zur Verfügung. Außerdem stand in dem Unternehmen ein Kaffeeautomat, aus dem man sich den ganzen Tag kostenlos Kaffee herauslassen konnte. Ein Lohnsteuerprüfer
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