Wer Dienstleistungen in seinem Privathaushalt in Anspruch nimmt, kann dafür eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten bekommen (§ 35a EStG). Wie ist das, wenn man jemanden gegen Bezahlung den Hund Gassiführen lässt? Das Finanzamt lehnte den Steuerabzug
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