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Steuerkanzlei Gesierich

So können Sie eine Feier steuerlich absetzen

Geburtstagsfeiern im privaten Rahmen können Sie nicht absetzen. Wenn das Ganze aber einen geschäftlichen Anstrich hat, dann schon. Aus verschiedenen Urteilen zu dem Thema lassen sich diese Kriterien herausfiltern, nach denen Sie den Abzug der Feier als Betriebsausgabe durchsetzen können:
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Wann Ihre Geburtstagsfeier mit Mitarbeitern abzugsfähig ist

Geburtstagfeiern sind normalerweise steuerlich nicht abzugsfähig. Unter Umständen aber doch, so entschied nun das oberste Steuergericht. „Dies ist insbesondere möglich, wenn die Feier nicht in erster Linie der Ehrung des Jubilars, sondern der Pflege des Betriebsklimas dient, der Jubilar mit
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