Schlagwörter: Geringverdiener

Steuerkanzlei Gesierich

Wann die Mindestlohnfalle bei Geringverdienern droht

Ihre Mitarbeiter müssen mindestens 8,86 Euro pro Stunde verdienen. Ab 2019 steigt der Wert auf 9,19 Euro. Die Falle: Sachbezüge sind hier nicht zu berücksichtigen. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn ein gering verdienender Mitarbeiter - oder womöglich
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