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Steuerkanzlei Gesierich

Erhöhte Überwachungspflichten bei Bargeldgeschäften

Falls Sie Waren gegen Bargeld verkaufen (als solches gilt auch die Bezahlung mit Geldkarten und dergleichen), sind Sie seit 26. Juni 2017 verpflichtet, bei Beträgen über 15.000 Euro den Kunden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Und: Diese Daten müssen
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich

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