Wenn Sie einen Gewerbebau neu kaufen oder selber bauen und mehrwertsteuerpflichtig vermieten, bekommen Sie die Vorsteuer aus den Baukosten vom Finanzamt zurück. Aber: Wenn Sie innerhalb der ersten zehn Jahre wechseln von einer umsatzsteuerpflichtigen zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung (z. B.
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