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Steuerkanzlei Gesierich
Seit fünf Jahren gibt es die GoBD („Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“). Im Sommer hatte das Bundesfinanzministerium eine Neufassung auf die Homepage gestellt, die eigentlich zum 1. Januar
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Schon seit 2015 gelten die GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Eine ganz wesentliche Anforderung dieser Buchungsregeln ist die „Unveränderbarkeit“: Buchungen und Rechnungen müssen festgeschrieben werden und
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