Schlagwörter: Grundstückshandel

Steuerkanzlei Gesierich

Wann beim gewerblichen Grundstückshandel Gefahr droht

Wer mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf verkauft, wird vom Finanzamt zum gewerb­lichen Grundstückshändler erklärt. Bei einer Besitzdauer von fünf bis zehn Jahren gibt es eine Grauzone. Objekte, die man schon über zehn Jahre hat,
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