Schlagwörter: Handy

Steuerkanzlei Gesierich

Steuerrabatt für Spülmaschinenreparatur, nicht fürs Privathandy

Für Handwerkerleistungen im privaten Haushalt bekommen Sie 20 Prozent  Steuernachlass von der Einkommensteuer (§ 35a EStG). Für diesen Rabatt muss das Gerät „im privaten Haushalt“ sein. Wann das der Fall ist, darüber lässt sich natürlich treffen streiten. Ist ein iPad,
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