In das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde eine Regelung zu einem Mieterstromzuschlag eingefügt, die seit 25. Juli 2017 gilt. Wer auf seinem Mietshaus eine (neue!) Solaranlage montiert (maximal 100 kW) und den Strom daraus direkt an die Mieter liefert, der bekommt einen
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