Schlagwörter: Heizkraftwerk

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn Sie Wärme aus einem Blockheizkraftwerk entnehmen

Ein Ehepaar betrieb ein Blockheizkraftwerk, mit dem man Wärme und Strom erzeugen kann. Die Wärme entnahmen sie selbst für ihr Privathaus und setzten dafür 600 bis 900 Euro im Jahr als gewinnerhöhenden Betrag an. Das Finanzamt meinte: „Viel zu wenig!“.
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