2016 wurde die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (= IAB) stark vereinfacht. Anders als früher muss man ab dem Steuerjahr 2016 die Investitionsabsicht nicht mehr glaubhaft machen und auch kein konkretes Investitionsgut benennen. Man gibt einfach einen Wunschbetrag an – maximal 200.000
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