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Steuerkanzlei Gesierich

Wie Betriebsprüfer Chefs von minderjährigen Jobbern ärgern

Bei Minijobs werden seit ein paar Jahren standardmäßig Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Der Arbeitnehmer kann den Antrag stellen, dass er keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen möchte. Und hier kommt der Haken: Bei minderjährigen Minijobbern ist dieser Antrag – streng genommen - unwirksam, wenn er
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