Schlagwörter: Kaffeemaschine

Steuerkanzlei Gesierich

Haben Sie einen Kaffeeautomaten gemietet?

Kaffeevollautomaten sind in vielen Betrieben auf Mietbasis aufgestellt. Die zwei gespaltenen Mehrwertsteuersätze sieben Prozent und 19 Prozent führen auch hier zu Abgrenzungsproblemen. Denn die Miete für den Automaten unterliegt dem vollen Steuersatz, die Lieferung von Kaffeebohnen oder -pulver nur dem
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