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Steuerkanzlei Gesierich

Keine Minderung der Kfz-Steuer wegen Diesel-Fahrverboten

Ein Dieselfahrer war der Auffassung, dass er weniger Kraftfahrzeugsteuer zahlen müsse, weil er das Auto aufgrund der Fahrverbote nur noch eingeschränkt nutzen könne. Der Bundesfinanzhof hat das abgelehnt: Diesel-Fahrverbote haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. (BFH, 13.08.19, III
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