Wer in seiner Firma einen festen Arbeitsplatz hat, der kann eigentlich keine Arbeitszimmerkosten absetzen. Wer allerdings am Wochenende Bereitschaftsdienst hat, dafür einen Arbeitsplatz braucht und am Wochenende nicht in den Betrieb kann, der kann die 1.250 Euro trotzdem absetzen. Dies
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