Mit Krankenkassen und dem Finanzamt ist nicht zu spaßen. Stundung der Abgaben ist in manchen Fällen ausgeschlossen, in anderen Fällen möglich. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, je nachdem worum es geht. Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung: Das ist eine Straftat,
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