Beachten Sie diese drei Punkte, wenn Sie Betriebsausgaben mit Kreditkarte bezahlen: Bezahlen Sie Trinkgeld mit Karte: Trinkgelder bei Bewirtungen kann man auch absetzen – freilich ohne Vorsteuerabzug. Wenn Sie das Trinkgeld ebenfalls mit Karte bezahlen, entgehen Sie der Notwendigkeit, sich
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