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Steuerkanzlei Gesierich

Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage und Küche?

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, erwerben Sie auch einen Teil der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft mit. Bisher war man der Meinung, dass die Rücklage ein Guthaben ist und keine Immobilie und insoweit keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das Finanzgericht Köln sieht das jedoch
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