Schlagwörter: Kurzfristig

Steuerkanzlei Gesierich

Kurzfristige Jobs ohne Sozialabgaben: Wenn jeder Tag zählt

Mitarbeiter, die nicht berufsmäßig tätig sind (z. B. Hausfrauen, Schüler, Studenten und Rentner), können Sie drei Monate oder 70 Arbeitstage sozial­abgabenfrei beschäftigen. Werden volle Monate und Teilmonate kombiniert, wird seit 2019 etwas großzügiger gerechnet, sodass ein paar Arbeitstage mehr möglich
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Kurzfristige Aushilfen: Nun dauerhaft drei Monate/70 Tage

Aushilfen, die maximal drei Monate arbeiten, können Sie sozialversicherungsfrei beschäftigen. Früher galt hier eine Zwei-Monats-, bzw. 50-Tage-Frist. Zu dieser sollte ab 2019 wieder zurückgekehrt werden. Das soll nun durch eine Gesetzesänderung verhindert werden. Dann bliebe es dauerhaft bei der Drei-Monats-
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Geht ein Minijob noch neben einem kurzfristigen Arbeitsvertrag?

Jemand der nicht „berufsmäßig“ arbeitet, sondern nur ab und zu, kann bis zu drei Monate oder 70 Tage im Jahr sozialversicherungsfrei arbeiten. Typi­sche Fälle: Rentner, Hausfrauen, Studenten. Achtung dabei: Die Drei-Monats- bzw. 70-Tage-Regelung gilt nur noch bis Ende 2018. Ab
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